Benützungsgesuche sind mindestens 2 Wochen vor der Benützung an die FSG Thalheim zu stellen. Die Bewilligung des Gesuches wird schriftlich bestätigt. Über Bewilligungen führt die FSG Thalheim Kontrolle.
2a. Benützungsgebühren Schützenhaus (Halle)
- Montag bis Donnerstag
- Erster Tag CHF 100.--, jeder weitere Tag CHF 75.--
- Freitag bis Sonntag
- CHF 150.-- pro Tag
2b. Benützungsgebühren Schützenhaus (Stube)
- Montag bis Donnerstag
- Erster Tag CHF 100.--, jeder weitere Tag CHF 75.--
- Freitag bis Sonntag
- CHF 150.-- pro Tag
2c. Benützungsgebühren Schützenhaus (Stube und Halle zusammen)
- Montag bis Donnerstag
- Erster Tag CHF 200.--, jeder weitere Tag CHF 150.--
- Freitag bis Sonntag
- CHF 250.-- pro Tag
Personenanzahl: Ab 1 bis 136 Personen
2a. Benützungsgebühren Schützenhaus (Halle)
- Montag bis Donnerstag
- Erster Tag CHF 100.--, jeder weitere Tag CHF 75.--
- Freitag bis Sonntag
- CHF 150.-- pro Tag
2b. Benützungsgebühren Schützenhaus (Stube)
- Montag bis Donnerstag
- Erster Tag CHF 100.--, jeder weitere Tag CHF 75.--
- Freitag bis Sonntag
- CHF 150.-- pro Tag
2c. Benützungsgebühren Schützenhaus (Stube und Halle zusammen)
- Montag bis Donnerstag
- Erster Tag CHF 200.--, jeder weitere Tag CHF 150.--
- Freitag bis Sonntag
- CHF 250.-- pro Tag
Personenanzahl: Ab 1 bis 136 Personen